Notar und Rechtsanwälte in
haftungsunabhängiger Kooperation

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RD RECHT + DIALOG

Herausgeber der Website

Ralf-Bernd Rabe
Hauptstraße 138, 33647 Bielefeld

Telefon: 0521 / 94 240 0
Fax: 0521 / 94 240 41
E-Mail: info@rd-rechtunddialog.de

Inhaltlich Verantwortlicher (§ 5 TMG)

Ralf-Bernd Rabe
Hauptstraße 138
33647 Bielefeld

Umsatzsteuer ID: DE 327 665 609

Christoph Röhr
Hauptstr. 138
33647 Bielefeld

Zuständige Aufsichtsbehörde: Notar

Der Präsident des Landgerichts Bielefeld
Niedernwall 71
33602 Bielefeld

Zuständige Notarkammer

Westfälische Notarkammer
Ostenallee 18
59063 Hamm

Tel.: 02381 / 98 50 01
Fax: 02381 / 98 50 51
mail: info@notarkammer-hamm.de
web: www.notarkammer-hamm.de

Die Berufsbezeichnung Notar wurde nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland vergeben.

Die notarielle Tätigkeit unterliegt den nachfolgenden berufsrechtlichen Regelungen: Bundesnotarordnung (BNotO), Beurkundungsgesetz (BeurkG), Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und den berufsrechtlichen Richtlinien der Westfälischen Notarkammer (siehe oben angegebene homepage). Aktuelle Fassungen der vorgenannten gesetzlichen Regelungen finden Sie unter der Sammlung berufsrechtlicher Normen der Bundesnotarkammer www.bnotk.de/Notar/Berufsrecht/index.php.

Zuständige Aufsichtsbehörde: Rechtsanwälte

Rechtsanwaltskammer Hamm
Ostenallee 18
59063 Hamm

Tel.: 02381 / 98 50 00
Fax: 02381 / 98 50 50
E-mail: info@rak-hamm.de
web: www.rak-hamm.de

Die Berufsbezeichnungen „Rechtsanwalt“ und „Fachanwalt“ wurden in Deutschland verliehen.

Die rechtsanwaltliche Tätigkeit unterliegt den nachfolgenden berufsrechtlichen Regelungen: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG), Fachanwaltsordnung (FAO), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG). Aktuelle Fassungen der Regelungen finden Sie unter www.brak.de

Berufshaftpflichtversicherung: Rechtsanwälte und Notar (§ 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-Info)

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind nach der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Für Notare ergibt sich diese Verpflichtung aus § 19a BNotO. Die in § 51 Abs. 3 BRAO und in § 19a Abs. 2 BNotO aufgeführten Haftungsausschlüsse sind Vertragsbestandteil der bei jeweils von Rechtsanwalt und Notar Ralf-Bernd Rabe und Rechtsanwalt Christoph Röhr getrennt“, am Ende einfügen: „Rechtsanwalt und Notar Rabe sowie Rechtsanwalt Röhr sind in haftungsunabhängiger Kooperation tätig (Bürogemeinschaft)

Verbraucherstreitbeilegung

Es besteht weder eine Verpflichtung noch die Bereitschaft zur Teilnahme an einem Verfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle.

Verweise und Links

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten („Links“), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Herausgebers der Internetseite liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem er von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.

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