Im Wohnungseigentumsrecht werden Sie von Rechtsanwalt Rabe betreut, der langjährig in diesem Rechtsgebiet tätig ist. Seit 2006 ist er Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Miet- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein bei. Seine Ernennung zum Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht im September 2010 belegt ebenfalls seine Spezialisierung.
Es handelt sich z.B. um folgende Bereiche
- Anfechtungsklagen (gegen Beschlüsse)
- Durchsetzung von Forderungen (Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Sonderumlage)
- Beratung von WEG-Verwaltern
- Entwurf von Beschlüssen
- Vertretung von Wohnungseigentümern
- Teilnahme an Wohnungseigentümerversammlungen
- Gestaltung von Sondernutzungsrechten
- gerichtliche Vertretung in allen Wohnungseigentumsprozessen
- Prüfung von Verwalterverträgen
- Prüfung von Verwalterabrechnungen
- Ausschluss eines Wohnungseigentümers aus der Gemeinschaft
- Gestaltung von Teilungserklärungen und deren Änderung